Für türkische Staatsangehörige in Deutschland ist die Umschreibung des Führerscheins ein wichtiges Thema.
Zwischen der Türkei und Deutschland besteht ein Anerkennungsabkommen; ein gültiger türkischer Führerschein kann unter bestimmten Voraussetzungen umgeschrieben werden.
Der Antrag wird beim Straßenverkehrsamt am Wohnort gestellt (nach Terminvereinbarung).
Ein vereidigter Übersetzer wird benötigt; dies dauert oft am längsten.
Je nach Klasse und Datum: direkte Umschreibung oder Prüfung erforderlich.
Bei Prüfung mit Automatikfahrzeug wird ein Code (z. B. 197) vermerkt. Die genaue Bedeutung sollte bei der Behörde erfragt werden.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information; verbindliche Auskünfte gibt das zuständige Straßenverkehrsamt.