Der Kinderzuschlag unterstützt Familien, deren Einkommen knapp über der Bürgergeld-Grenze liegt.
Er greift, wenn Eltern ihren eigenen Bedarf decken können, aber nicht den ihrer Kinder. Zuständig ist die Familienkasse.
Schriftlich bei der Familienkasse; Einkommensnachweise und Wohnkosten werden benötigt.
Die Familienkasse prüft Einkommen und Ausgaben der Familie.
In der Regel 6 Monate, danach erneute Prüfung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information; für eine verbindliche Einschätzung den offiziellen Rechner nutzen.