Die Anlage EK dient dazu, das Einkommen anderer Haushaltsmitglieder anzugeben.
„EK" steht für „Einkommenserklärung". Das Jobcenter oder die Familienkasse stützt sich darauf bei der Berechnung des Haushaltseinkommens.
Name, Verwandtschaftsverhältnis zum Antragsteller.
Separate Angabe; bei unregelmäßigem Einkommen Durchschnitt der letzten 6–12 Monate.
Steuern und Sozialabgaben werden angegeben.
Jede Person unterschreibt selbst.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information; bei Unklarheiten direkt beim Jobcenter oder der Familienkasse nachfragen.