Wer seinen Arbeitsplatz verliert, kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen.
ALG I ist eine Versicherungsleistung, die sich am vorherigen Nettogehalt orientiert. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.
Spätestens 3 Tage nach Bekanntwerden des Endes muss man sich arbeitsuchend melden.
Zum tatsächlichen Beginn der Arbeitslosigkeit, online oder in der Geschäftsstelle.
Ein Ruhezeitraum bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit, z. B. durch:
Die Sperrzeit kann bis zu 12 Wochen dauern.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information; rechtliche Beratung wird empfohlen.